Punkte 1–5: Grundlagen und Zugriffe
- Verantwortlichkeit klären. Der Veranstalter ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, der Software-Anbieter Auftragsverarbeiter. Dafür braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
- Rechtsgrundlagen je Datenfluss festlegen. Nicht jede Verarbeitung braucht eine Einwilligung: Die Einreichung selbst stützt sich auf den Vertrag, Marketing dagegen auf eine Einwilligung. Dokumentieren Sie, welcher Datenfluss auf welcher Grundlage steht.
- Einwilligungen dokumentieren. Teilnahmebedingungen sowie Foto- und Videoaufnahmen bei der Gala brauchen dokumentierte Zustimmung. Wer wann wozu eingewilligt hat, muss nachweisbar sein.
- Speicherort prüfen. EU-Hosting oder ein eigener Server sind der sichere Weg. US-Cloud-Dienste sind nur mit Zusatzgarantien zulässig — prüfen Sie jeden Baustein Ihres Tool-Mix.
- Jury-Zugriffe beschränken. Juror:innen sollten nur die ihnen zugeteilten Einreichungen sehen. Excel-Kopien per E-Mail an die ganze Jury sind das Gegenteil von Datenminimierung.
Punkte 6–10 behandeln Löschfristen, Betroffenenrechte, technische und organisatorische Maßnahmen, die Weitergabe an Sponsoren sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Sie stehen vollständig im PDF.
Warum das gerade bei Awards zählt
Eine Preisverleihung verarbeitet ungewöhnlich sensible Kombinationen: Unternehmensdaten, personenbezogene Kontaktdaten, Bewertungen durch Dritte und häufig Bild- und Videomaterial der Gala. Kommt der Prozess aus E-Mail-Anhängen und Cloud-Ordnern, lässt sich im Ernstfall weder belegen, wer Zugriff hatte, noch, wann etwas gelöscht wurde.
Was im PDF zusätzlich steht
- Alle zehn Punkte mit Erläuterung
- Welche Unterlagen Sie vor dem Start bereithalten sollten
- Typische Lücken im Tool-Mix aus Formular, Cloud und Tabelle
- Was ein AVV nach Art. 28 mindestens enthalten muss
Orientierungshilfe für Award-Veranstalter — keine Rechtsberatung.
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Factsheet DSGVO-Checkliste
PDF · 4 Seiten · Stand Juli 2026 — direkt weiterleitbar an Vorstand oder Präsidium.
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